Marmeladen dürfen nach der neuen (LIM) Lebensmittelverordnung nur noch bestehend aus Zitrusfrüchten deklariert werden.
Alles andere wird bei uns der einfachhalber als Fruchtaufstriche bezeichnet.
Hergestellt werden Sie alle in Altensteig. Siehe auch "Marmeladen & Fruchtaufstriche Hausgemacht!"